Arbeitersport im Fokus
24. August 2025
Die VVN-BdA MOL veranstaltet im Gedenken an antifaschistische Arbeitersportler*innen mehrere Veranstaltungen im September.
Den Auftakt macht eine Gedenkwanderung im Gamengrund am 6. September. Dort trafen sich im Sommer 1941 mehrere Antifaschist*innen, hauptsächlich aus dem Arbeitersport, um den Widerstand gegen die Nazis zu organisieren. Die Wanderung ist 9km lang und beginnt an der Bushaltestelle Tiefensee Dorf um 10:30 Uhr. Für eine gemeinsame Anreise aus Strausberg können sich Interessierte per Mail an mol@vvn-bda.de wenden.
Am 8. September um 18 Uhr wird die Ausstellung „Werner Seelenbinder. Ringer. Kommunist. Staatsfeind.“ in der Stadtverwaltung Strausberg mit einem Vortrag durch den Buchautor und Sportjournalisten Martin Krauss eröffnet. Werner Seelenbinder (1904–1944) war ein erfolgreicher Ringer, sechsmal deutscher Meister und Widerstandskämpfer gegen die NS-Diktatur, der 2008 in die Hall of Fame des deutschen Sports aufgenommen wurde. Trotz Erfolgen bei Olympia und Europameisterschaften nutzte er seine Bekanntheit, um Kontakte für den kommunistischen Widerstand zu knüpfen, Flugblätter zu verbreiten und den Hitlergruß öffentlich zu verweigern. Die seit 2018 entwickelte und 2024 überarbeitete Ausstellung zu seinem Leben wird vom 8.-19. September in der Stadtverwaltung zu sehen sein.
Am 14. September führt die VVN-BdA um 10.00 Uhr ihre jährliche Gedenkveranstaltung zum Tag der Opfer des Faschismus am OdF-Ehrenhain in der Wriezener Straße 1a (hinter dem Bonhoeffer-Seniorenheim) durch.
Die diesjährige Gedenkveranstaltung ist den Sportlerinnen und Sportlern gewidmet, die unter dem Nationalsozialismus Repressionen ausgesetzt waren, passiven und aktiven Widerstand leisteten und dabei ihr Leben verloren.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.